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Richtlinien für Geistliche
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- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
Im Bedarfsfall können unsere kirchlichen Räume anderen Konfessionen zur kirchlichen Nutzung überlassen werden. Unsere Gottesdienste und sonstigen Gemeindeaktivitäten dürfen durch die Drittnutzung nicht beeinträchtigt werden. Die Würde des Ortes ist zu wahren.
Im Gegenzug können Kirchengebäude anderer Konfessionen auch für unsere kirchlichen Zwecke genutzt werden. Hierüber entscheidet der Bezirksapostel oder die Bezirksapostelin.