- Startseite
- Kennenlernen
- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
- zurück
- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
Im Rahmen der Ökumene können mit anderen Konfessionen gemeinsame Chor- und Musikveranstaltungen, Gesprächskreise, Vorträge, Benefiz- oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Veranstaltungen ausserhalb der in neuapostolischen Gottesdiensten gebräuchlichen Liturgie.
Unabhängig, ob wir als Gastgeber oder als Gäste handeln, gilt:
- Über Beteiligungen an solchen sonstigen ökumenischen Veranstaltungen entscheidet die verantwortliche Kirchenleitung.
- Grussworte und Gebete, die im Einklang mit unseren Lehraussagen stehen, können gesprochen werden.
- Die Massgaben unserer kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit, Profil und Identität unserer Kirche nach aussen deutlich zu machen, sind zu beachten