Richtlinien für Geistliche

10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen

Da es trotz vieler Gemeinsamkeiten ein unterschiedliches Verständnis, insbesondere zum Amt, gibt, besteht Einvernehmen mit den ökumenischen Gesprächspartnern, dass keine gemeinsamen Sakraments- und Segenshandlungen erfolgen, das heisst keine gemeinsamen Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie keine gemeinsamen Segensspendungen bei Trauungen oder Trauerfeiern.

Ist eine Beteiligung an anderen gemeinsamen kirchlichen Veranstaltungen vorgesehen, sprechen sich die kirchlich Verantwortlichen zuvor ab.

In unseren Kirchen erfolgen Beiträge von Geistlichen anderer Konfessionen nicht vom Altar aus. Wortbeiträge von neuapostolischen Geistlichen in anderen Kirchen sollen ebenfalls nicht vom Altar oder der Kanzel aus erfolgen.