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Richtlinien für Geistliche
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- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
Da es trotz vieler Gemeinsamkeiten ein unterschiedliches Verständnis, insbesondere zum Amt, gibt, besteht Einvernehmen mit den ökumenischen Gesprächspartnern, dass keine gemeinsamen Sakraments- und Segenshandlungen erfolgen, das heisst keine gemeinsamen Abendmahlsfeiern oder Taufhandlungen sowie keine gemeinsamen Segensspendungen bei Trauungen oder Trauerfeiern.
Ist eine Beteiligung an anderen gemeinsamen kirchlichen Veranstaltungen vorgesehen, sprechen sich die kirchlich Verantwortlichen zuvor ab.
In unseren Kirchen erfolgen Beiträge von Geistlichen anderer Konfessionen nicht vom Altar aus. Wortbeiträge von neuapostolischen Geistlichen in anderen Kirchen sollen ebenfalls nicht vom Altar oder der Kanzel aus erfolgen.