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Richtlinien für Geistliche
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- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
In Gottesdiensten mit Heiliger Wassertaufe ist auf Wunsch des nichtneuapostolischen Erziehungsberechtigten die Ansprache Geistlicher einer anderen Kirche oder christlichen Gemeinschaft möglich. Sie erfolgt nach der Ansprache des neuapostolischen Dienstleitenden. Danach nimmt der oder die Geistliche der anderen Konfession wieder Platz in der Gemeinde. Anschliessend führt der oder die neuapostolische Geistliche die Taufhandlung durch. Bei den Ansprachen stehen die Geistlichen und das Elternpaar vor dem Altar. Eine vorherige Abstimmung unter den Geistlichen ist erforderlich.
Ferner ist die Beteiligung von Familienangehörigen bei der Umrahmung der Taufhandlung durch musikalische Beiträge denkbar.