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Richtlinien für Geistliche
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- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
Am Ende einer Trauerfeier können Nachrufe gesprochen werden. Auf Wunsch von nahen Angehörigen können auch Geistliche anderer Konfessionen innerhalb der Trauerfeier Trostworte sprechen. Dies gilt sowohl für Trauerfeiern auf Friedhöfen, Trauerhallen als auch für Trauerfeiern in Räumlichkeiten der Neuapostolischen Kirche.