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Richtlinien für Geistliche
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- 10.1 Ökumene
- 10.1.1 Ökumenische Veranstaltung
- 10.1.1.1 Ökumene: Gottesdienste und Segenshandlungen
- 10.1.1.2 Ökumene: Besondere Gemeindeanlässe
- 10.1.1.3 Ökumene: Trauung
- 10.1.1.4 Ökumene: Heilige Wassertaufe
- 10.1.1.5 Ökumene: Trauerfeier
- 10.1.1.6 Sonstige ökumenische Veranstaltungen
- 10.1.1.7 Kirchenfachmessen und Kirchentage
- 10.1.2 Nutzung kirchlicher Räume - kirchliche Nutzung
- 10.2 Interreligiöser Dialog
- 10.2.1 Beteiligung an Gottesdiensten
- 10.2.2 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauung
- 10.2.3 Mitwirken nicht-christlicher Geistlicher bei einer Trauerfeier
- 10.2.4 Beteiligung an Andachten
- 10.2.5 Nutzung kirchlicher Räume - andere Nutzung
10.1.1.3 Ökumene: Trauung
In Gottesdiensten mit Spendung des Trausegens oder in speziellen Traugottesdiensten ist auf Wunsch des nichtneuapostolischen Ehepartners oder Ehepartnerin die Beteiligung Geistlicher anderer Konfessionen möglich. Eine solche Beteiligung kann erfolgen in Form eines Gebets, eines Grusswortes oder der Übermittlung von Segenswünschen. Sie erfolgt ausserhalb der eigentlichen Segenshandlung.[86]
[86] Vgl. Nr. 4.6.6 Traugottesdienst