Richtlinien für Geistliche

6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut

6.1.3.1 Liturgische Eingliederung

Die Spendung der Sakramente ist zentrales Ereignis im Gottesdienst (Hauptgottesdienst). Die Heilige Wassertaufe findet nach der Freisprache und dem Opfergebet statt und kann durch einen Musikbeitrag eingeleitet werden. Sind vor der Feier des Heiligen Abendmahls Sakramentsspendungen und Segenshandlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:

  • Heilige Wassertaufe
  • Aufnahme
  • Heilige Versiegelung
  • Konfirmation

6.1.3.2 Durchführung

Das Sakrament der Heiligen Wassertaufe wird durch das Apostolat oder durch Geistliche im priesterlichen Amt gespendet. Die Sakramentsspendung wird vor dem Altar vollzogen.

Ansprache bei der Taufe von Kindern[45]

Folgendes soll zur Sprache kommen:

  • Jesus hat die Kinder wertgeschätzt, wenn er sagt: „Lasset die Kindlein zu mir kommen“. Also können auch Kinder die Sakramente empfangen.
  • Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung im christlichen Glauben, wie er in der Neuapostolischen Kirche verkündigt wird.
  • Die Gemeinde ist dazu aufgerufen, einen Raum der Glaubensstärkung, Zuwendung und Liebe für das Kind zu bilden
  • Die Heilige Wassertaufe ist die erste und grundlegende sakramentale Gnadenmitteilung Gottes an den Menschen.[46] Sie ist heilsnotwendig.
  • Durch die Taufe wird der Täufling in den Leib Christi, also in die Kirche Christi, eingefügt.
  • Die Taufe ist begraben werden und auferstehen mit Christus.[47]
  • Die Erbsünde wird abgewaschen.[48] 
Ansprache bei der Taufe von Erwachsenen[49]

Folgendes soll zur Sprache kommen:

  • Glaube und Erkenntnis des/der zu Taufenden sind Voraussetzung zum Empfang der Heiligen Wassertaufe.
  • Dazu gehört auch das Bekenntnis zum neuapostolischen Glauben:
    • zum dreieinigen Gott,
    • zu Tod, Auferstehung und Wiederkunft Jesu Christi und
    • zu Sendung und Vollmacht des Apostolats.
  • Gelebt wird dieser Glaube im Alltag und der gottesdienstlichen Gemeinschaft.
  • Die Gemeinde ist dazu aufgerufen, einen Raum der Glaubensstärkung, Zuwendung und Liebe zu bilden.
  • Die Heilige Wassertaufe ist die erste und grundlegende sakramentale Gnadenmitteilung Gottes an den Menschen.[50] Sie ist heilsnotwendig.
  • Durch die Taufe wird der/die zu Taufende in den Leib Christi, also in die Kirche Christi, eingefügt.
  • Die Taufe ist begraben werden und auferstehen mit Christus.[51]
  • Die Erbsünde wird abgewaschen.[52]
Bitte um das Ja-Wort bei der Taufe von Kindern

Der/Die Gottesdienstleitende bittet dann die Eltern um ihr Ja-Wort: zuvor die Gemeinde, sich zu erheben.

„Liebe Eltern, nun frage ich euch vor Gott und der Gemeinde: Glaubt ihr an Jesus Christus und wollt ihr euer Kind im neuapostolischen Glauben erziehen und es lehren, dem Herrn treu zu bleiben, dann gelobt dies vor Gott und der Gemeinde mit einem Ja.“

Ist ein Elternteil nicht neuapostolisch, kann ergänzt werden:

„… im neuapostolischen Glauben erziehen und diese Erziehung unterstützen …“

Bitte um das Ja-Wort bei der Taufe von Erwachsenen

„Nun frage ich Sie vor Gott und der Gemeinde: Glauben Sie an Jesus Christus und wollen Sie Ihr Leben nach dem Evangelium ausrichten, wie es die Apostel verkündigen, dann geloben Sie dies mit Ihrem Ja.“

Gebet nach dem Ja-Wort

Nach dem Ja-Wort der Eltern bzw. des/der zu Taufenden erfolgt ein Gebet. Es kann Folgendes beinhalten:

  • Bitte um Kraft und Vermögen das Gelöbnis zu halten.
  • Bitte um eine gesegnete Glaubensentwicklung des/der zu Taufenden.

6.1.3.3 Aussonderung des Taufwassers

Das Taufwasser wird geweiht. Dazu hält der/die Gottesdienstleitende die Hand über das Taufwasser und nimmt die Aussonderung mit folgenden Worten vor:
„In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes sondere ich dieses Wasser aus und weihe es zur Handlung der Heiligen Wassertaufe. Amen.“

6.1.3.4 Taufhandlung

Nun folgt der Taufakt. Dazu spricht der/die Gottesdienstleitende folgende trinitarische Formel:
[ggf. Vorname] „Ich taufe dich in dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Während des Sprechens der Taufformel, zeichnet der/die Taufende mit dem geweihten Wasser dreimal ein Kreuz auf die Stirn des Täuflings. Dazu wird dreimal die Hand in das geweihte Wasser getaucht. Es ist darauf zu achten, dass hierbei ausreichend Wasser verwendet wird.

Bei jedem weiteren Täufling wird die vorstehende trinitarische Formel mit dem Taufakt entsprechend wiederholt.

Unter Handauflegung fährt der/der die Taufende mit der Taufhandlung fort und spricht:
„Gott wäscht mit dieser Handlung die Erbsünde ab. Du bist nun in den Leib Christi und damit in die Kirche Christi eingefügt.“

Spendung des Taufsegens

Hieran schliesst sich unmittelbar der Taufsegen an, der unter Handauflegung gespendet wird. Es bietet sich folgender Inhalt an:

  • Gott, der Vater,
    • übermittelt dir seine Gnade und führt dich auf den Weg zum Heil und zur völligen Erlösung
    • nimmt sich deiner in Liebe an
  • Gott, der Sohn,
    • hat für dich sein Leben geopfert
    • eröffnet dir den Zugang zum Heiligen Abendmahl und zu den Segnungen des Hauses Gottes
    • schenkt dir seinen Frieden
  • Gott, der Heilige Geist
    • will dich im Wesen Christi bilden
    • bewahre dich auf dem Glaubens- und Lebensweg

Wenn du Jesus Christus bekennst vor den Menschen, wird auch er dich bekennen vor seinem himmlischen Vater.[53]

Obligatorischer Abschluss:
„Der Segen Gottes begleite dich! Der Friede des Auferstandenen sei mit dir! Amen.“

6.1.3.5 Beginn der Abendmahlsfeier

Nach der Übermittlung von Segenswünschen nehmen die Getauften bzw. die Eltern mit ihrem getauften Kind wieder ihren Platz in der Gemeinde ein.

Sofern keine weiteren Handlungen oder Musikbeiträge vorgesehen sind, bleibt die Gemeinde stehen und es schliesst sich die Feier des Heiligen Abendmahls an.
 


[45] Sofern andere Personen die Verantwortung für die religiöse Erziehung des Kindes wahrnehmen, richten sich die folgenden Ansprachen an diese Erziehungsberechtigen.

[46] Vgl. Mk 16,16

[47] Vgl. Röm 6,4

[48] Vgl. 1Petr 3,21, Erbsünde: durch den Sündenfall entstandener Zustand des Getrenntseins von Gott, aus dem durch die Wassertaufe herausgeführt wird. (Die Geneigtheit des Menschen zur Sünde bleibt).

[49] Dazu zählen auch religionsmündige Kinder, die für sich die Verantwortung übernehmen.

[50] Vgl. Mk 16,16

[51] Vgl. Röm 6,4

[52] Vgl. 1Petr 3,21, Erbsünde: durch den Sündenfall entstandener Zustand des Getrenntseins von Gott, aus dem durch die Wassertaufe herausgeführt wird. (Die Geneigtheit des Menschen zur Sünde bleibt).

[53] Vgl. Mt 10.32