Richtlinien für Geistliche

6.1 Heilige Wassertaufe

Die Heilige Wassertaufe ist die erste und grundlegende sakramentale Gnadenmitteilung des dreieinigen Gottes an den Menschen, der an Jesus Christus glaubt. Durch sie geschieht die Abwaschung der Erbsünde; der Gläubige wird aus der Gottferne herausgeführt. Gleichwohl bleibt seine Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bestehen. Durch die Heilige Wassertaufe hat der Täufling Anteil an dem Verdienst, das Jesus Christus mit seinem Opfertod für die Menschen erworben hat. So gelangt der Mensch in ein erstes Näheverhältnis zu Gott — er wird Christ. Damit ist er auch eingefügt in die Kirche, also in die Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben und ihn als ihren Herrn bekennen.[44]


[44] Vgl. KNK 8.1