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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.1 Heilige Wassertaufe
Die Heilige Wassertaufe ist die erste und grundlegende sakramentale Gnadenmitteilung des dreieinigen Gottes an den Menschen, der an Jesus Christus glaubt. Durch sie geschieht die Abwaschung der Erbsünde; der Gläubige wird aus der Gottferne herausgeführt. Gleichwohl bleibt seine Geneigtheit zur Sünde (Konkupiszenz) bestehen. Durch die Heilige Wassertaufe hat der Täufling Anteil an dem Verdienst, das Jesus Christus mit seinem Opfertod für die Menschen erworben hat. So gelangt der Mensch in ein erstes Näheverhältnis zu Gott — er wird Christ. Damit ist er auch eingefügt in die Kirche, also in die Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben und ihn als ihren Herrn bekennen.[44]