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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.8.1 Vorgeburtlicher Segen
Durch den vorgeburtlichen Segen stärkt Gott die Mutter, ihr Kind glaubensmässig in der vorgeburtlichen Entwicklung zu fördern und zu pflegen. Der Segen kommt auch dem Ungeborenen zugute und vermittelt so der Mutter die Gewissheit, dass sowohl sie als auch ihr Kind in der Hand des Herrn geborgen sind.
6.8.1.1 Liturgische Eingliederung
Als erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen wird ein vorgeburtlicher Segen gespendet. Die Segenshandlung wird an der Mutter auf ihren Wunsch hin vollzogen; sie erfolgt in der Regel im Rahmen eines Seelsorgebesuchs.
6.8.1.2 Durchführung
Voraussetzung für die Erteilung des Segens ist die medizinische Feststellung einer Schwangerschaft.
Mit dem vorgeburtlichen Segen ist keine Zusage einer problemlosen Schwangerschaft oder der Geburt eines gesunden Kindes verbunden.
Der vorgeburtliche Segen wird durch das Apostolat oder Geistliche im priesterlichen Amt gespendet.
Ansprache
Es wird wie folgt auf die Segenshandlung vorbereitet:[74]
- Erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen ist der vorgeburtliche Segen.
- Im Segen stärkt Gott die Mutter, ihr Kind in der vorgeburtlichen Entwicklung zu fördern.
- Der Segen kommt auch dem Ungeborenen zugute. Mutter und Kind sind geborgen in der Hand des Herrn.
- Solange das Kind im Leib der Mutter heranwächst, ist es in allem mit ihr verbunden. Es nimmt auf, was die Mutter ihrem Leib, ihrer Seele und ihrem Geist zuführt. Daher kann die Mutter durch Gebet und bewusstes Einbeziehen des Kindes in ihr Glaubensleben das Ungeborene positiv beeinflussen.
Gebet
Zu Gebet und Segensspendung erheben sich – wenn möglich – die Anwesenden.
Die Segenshandlung beginnt im Namen des dreieinigen Gottes. In dem Gebet, das darauf folgt, wird Gott für das heranwachsende neue Leben gedankt und der vorgeburtliche Segen erbeten.
6.8.1.3 Segensspendung
Nach dem Gebet wird unter Auflegung der Hände auf das Haupt der Mutter der vorgeburtliche Segen mit folgenden Worten gespendet:
„In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes empfange den vorgeburtlichen Segen!“
Daran können sich Aussagen mit folgendem Inhalt anschliessen:
- Die Seele des Ungeborenen ist von Gott geschaffen. Das Kind ist berufen, Gottes Ebenbild zu sein.
- Kind und Mutter werden während der Schwangerschaft Gottes Fürsorge anbefohlen.
- Die Gnade Jesu Christi begleite das Ungeborene und seine Mutter.
- Der Heilige Geist schenke der Mutter die Kraft, für das Wohlergehen des Ungeborenen nach Leib, Seele und Geist zu sorgen.
Obligatorischer Abschluss:
„Der Segen Gottes begleite euch! Der Friede des Auferstandenen sei mit euch! Amen!“
6.8.1.4 Schlussgebet
Die Segenshandlung endet mit Gebet und Schlusssegen.
[74] Vgl. KNK 12.2.1