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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
Religionsmündige Christen können aufgenommen werden, wenn sie in einer anderen Kirche die Heilige Wassertaufe rite empfangen haben. Voraussetzung zur Aufnahme sind der Besuch der Gottesdienste sowie Glaube und Bekenntnis, dass
- Jesus Christus zur Heimholung seiner Braut wiederkommt,
- der Heilige Geist in den Gottesdiensten wirkt,
- das Apostolat gesandt ist, die Braut Christi auf die Wiederkunft Christi vorzubereiten und
- die Gabe des Heiligen Geistes bei der Heiligen Versiegelung empfangen wird.
Vor der Aufnahme von Kindern ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.