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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.6 Verlobung
Die Verlobung stellt ein ernsthaftes Eheversprechen dar. Auf Wunsch kann der Verlobungssegen im Gottesdienst gespendet werden. Das Verlobungspaar bekundet öffentlich vor der Gemeinde, dass es sich in Gott wohlgefälliger Weise auf die Ehe vorbereiten will. Dazu empfängt es den Segen Gottes.[71]
6.6.1 Voraussetzung
Der Verlobungssegen kann gespendet werden, wenn
- Braut und Bräutigam nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratsfähig sind,
- wenigstens ein Teil neuapostolisch ist,
- das Paar nicht in eheähnlicher Gemeinschaft (Konkubinat) zusammenlebt und dies auch nicht absehbar plant.
6.6.2 Vorbereitung, Ablauf und Wortlaut
In den Kulturräumen, in denen der Verlobungssegen allgemein angestrebt wird, stellen die Bezirksapostel Hinweise zur Vorbereitung sowie zu Ablauf und Wortlaut dieser Segenshandlung zur Verfügung.
[71] Vgl. KNK 12.2.3.3