Richtlinien für Geistliche

6.6 Verlobung

Die Verlobung stellt ein ernsthaftes Eheversprechen dar. Auf Wunsch kann der Verlobungssegen im Gottesdienst gespendet werden. Das Verlobungspaar bekundet öffentlich vor der Gemeinde, dass es sich in Gott wohlgefälliger Weise auf die Ehe vorbereiten will. Dazu empfängt es den Segen Gottes.[71]

6.6.1 Voraussetzung

Der Verlobungssegen kann gespendet werden, wenn

  • Braut und Bräutigam nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratsfähig sind,
  • wenigstens ein Teil neuapostolisch ist,
  • das Paar nicht in eheähnlicher Gemeinschaft (Konkubinat) zusammenlebt und dies auch nicht absehbar plant.

6.6.2 Vorbereitung, Ablauf und Wortlaut

In den Kulturräumen, in denen der Verlobungssegen allgemein angestrebt wird, stellen die Bezirksapostel Hinweise zur Vorbereitung sowie zu Ablauf und Wortlaut dieser Segenshandlung zur Verfügung.