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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
Die Heilige Versiegelung setzt bei den Empfangenden Glauben an den dreieinigen Gott und das von Jesus Christus gesandte Apostolat voraus.[58] Sie müssen zuvor formgerecht mit Wasser getauft sein, ihren Glauben bekennen und geloben, Christus nachzufolgen. Im Erlösungswerk des Herrn erfahren sie die Vorbereitung auf die baldige Wiederkunft Christi. Die Heilige Versiegelung wird Erwachsenen und Kindern gespendet. Bei der Heiligen Versiegelung von Kindern müssen die Eltern bzw. die zur religiösen Erziehung Berechtigten stellvertretend den erforderlichen Glauben bekennen und eine Erziehung im neuapostolischen Glauben geloben.
Vor der Versiegelung von Kindern und Jugendlichen, die nicht religionsmündig sind, ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, möglichst in Schriftform, einzuholen.