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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.1.5 Taufe in Notsituationen
Christen können in Notsituationen, in denen der zeitnahe Eintritt des Todes zu befürchten ist, Kinder oder Erwachsene taufen. Eine derartige Taufe ist vollgültig, wenn sie rite, also im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und mit Wasser vollzogen wurde. Sie bedarf nicht der Bestätigung durch einen neuapostolischen priesterlichen Geistlichen. Bei Kindern soll das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorliegen. Erwachsene müssen ihren Willen zum Empfang der Heiligen Wassertaufe selbst bekunden.
Die Gemeindeleitung wird informiert und dokumentiert die Taufhandlung.