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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
Erwachsene können die Heilige Wassertaufe empfangen, wenn sie die Gottesdienste besuchen und sie sich zum neuapostolischen Glauben bekennen an
- den dreieinigen Gott
- den Tod, die Auferstehung und die Wiederkunft Jesu Christi
- die Wirksamkeit des Apostelamtes in der Sakramentsverwaltung, Wortverkündung und Vorbereitung auf die Wiederkunft Jesu Christi zur Heimholung der Braut.
Vor der Taufe von Kindern und Jugendlichen, die nicht religionsmündig sind, ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, möglichst in Schriftform, einzuholen.