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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
Die Heranwachsenden werden im Elternhaus, in den Gottesdiensten und durch kirchliche Unterrichte im Glauben erzogen. Der Konfirmandenunterricht als letzter Abschnitt im kirchlichen Unterrichtswesen dient neben der Vorbereitung auf die Konfirmation vor allem dazu, dass die Konfirmanden/Konfirmandinnen
- die wesentlichen Grundzüge der Glaubenslehre kennen, insbesondere die zehn Glaubensartikel,
- den Wert des Glaubens schätzen,
- ernsthaft versuchen, ihr Leben dem Evangelium entsprechend zu führen, und
- sich am Glaubensziel, der Wiederkunft Christi, zu orientieren.