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Richtlinien für Geistliche
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- 6.1 Heilige Wassertaufe
- 6.1.1 Heilige Wassertaufe: Voraussetzung
- 6.1.2 Heilige Wassertaufe: Vorbereitung
- 6.1.3 Heilige Wassertaufe: Ablauf und Wortlaut
- 6.1.4 Konditionaltaufe
- 6.1.5 Taufe in Notsituationen
- 6.2 Aufnahme in die Gemeinde
- 6.2.1 Aufnahme: Voraussetzung
- 6.2.2 Aufnahme: Vorbereitung
- 6.2.3 Aufnahme: Ablauf und Wortlaut
- 6.3 Heilige Versiegelung
- 6.3.1 Heilige Versiegelung: Voraussetzung
- 6.3.2 Heilige Versiegelung: Vorbereitung
- 6.3.3 Heilige Versiegelung: Ablauf und Wortlaut
- 6.4 Heiliges Abendmahl
- 6.5 Konfirmation
- 6.5.1 Konfirmation: Voraussetzung
- 6.5.2 Konfirmation: Vorbereitung
- 6.5.3 Konfirmation: Ablauf und Wortlaut
- 6.6 Verlobung
- 6.7 Segensspendung zu Hochzeitsjubiläen
- 6.7.1 Hochzeitsjubiläen: Ablauf und Wortlaut
- 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes
6.1.4 Konditionaltaufe
Eine gültig gespendete Heilige Wassertaufe wird nicht wiederholt. In Einzelfällen kommt es vor, dass Gläubige sich nicht sicher sind, ob sie als Kind tatsächlich die Heilige Wassertaufe empfangen haben. Wenn es zudem unmöglich ist, hierüber Dokumente zu erlangen, kann eine sogenannte Konditionaltaufe durchgeführt werden. Eine solche Taufe schafft dem Gläubigen einerseits Sicherheit und vermeidet andererseits, dass eine „Wiedertaufe“ vorgenommen wird.
Die Konditionaltaufe wird wie die Heilige Wassertaufe durchgeführt. Sie wird mit folgenden Worten eingeleitet:
"Unter der Bedingung, dass du noch nicht die Heilige Wassertaufe empfangen hast, taufe ich dich im Namen ..."
Die Konditionaltaufe findet vorzugsweise ausserhalb des Gottesdienstes statt[54]. Die Handlung wird dokumentiert.