Richtlinien für Geistliche

4.6.4 Weihegottesdienst

4.6.4.1 Gottesdienst mit Weihe einer Kirche/Gottesdienststätte

Räume und Gebäude, in denen dauerhaft Gottesdienste stattfinden, werden geweiht. Die Weihe kann auch ausserhalb der regulären Gottesdienstzeit erfolgen. Sie ist eine Segenshandlung und wird in der Regel durch den zuständigen Apostel / die Apostelin durgeführt. Mit der Weihe können auch Geistliche, die ein Priesteramt tragen, beauftragt werden.

Der Ablauf eines Weihegottesdienstes folgt der Liturgie eines Hauptgottesdienstes. Es findet also die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Vor der Predigt erfolgt die eigentliche Weihehandlung. Sie besteht aus Segen und Gebet.

Der Weihegottesdienst hat folgenden Ablauf:

  • Trinitarischer Eingang
  • Eingangsgebet
  • Verlesen des Bibelwortes
  • Musikalischer Beitrag
  • Einleitende Worte des/der Gottesdienstleitenden
  • Weihehandlung. Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Der/die Weihende spricht (mit Segensgestus) folgende Worte:
    „In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes weihe ich diese Stätte zum Haus Gottes. Amen.“

Das Gebet zur Weihe kann folgenden Inhalt haben:

  • Diese Stätte ist der Anbetung und Begegnung mit dem dreieinigen Gott gewidmet.
  • Der Friede Christi möge an dieser Stätte zu spüren sein.
  • Christi Liebe und Gnade möge hier erfahren werden.
  • Hier findet die rechte Sakramentsverwaltung statt.
  • Das Wirken des Heiligen Geistes möge hier erfahren werden.
  • Hier ist der Ort, an dem das Apostolat auf die Wiederkunft Christi vorbereitet.
  • Der dreieinige Gott gebe dieser Stätte und der Gemeinde sowie allen, die hier ein- und ausgehen, Schutz und Segen!

Das Gebet wird mit „Amen“ beendet.

  • Musikalischer Beitrag
  • ggf. Bibellesung (falls die Weihe an einem christlichen Hochfest stattfindet)
  • Weiterer Ablauf: entsprechend der Liturgie des Gottesdienstes mit Sakramentsspendung

4.6.4.2 Festakt/Festansprachen, begleitend zur Weihe

Vorbereitend oder nachbereitend zum Weihegottesdienst können ein separater Festakt und weitere Festveranstaltungen durchgeführt werden. Im Festakt können nach der Ansprache des/der Durchführenden weitere Wortbeiträge folgen, z. B. von Architekten, Geistlichen anderer Kirchen/Religionsgemeinschaften und Personen des öffentlichen Lebens. Alle Festansprachen erfolgen vor oder neben dem Altar von einem Pult aus. In der Regel wird der Festakt mit musikalischen Beiträgen mitgestaltet.

Falls kein separater Festakt vorgesehen ist, können Festansprachen in gleicher Weise nach dem Schlusssegen des Weihegottesdienstes erfolgen.