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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
4.2 Allgemeine Ordnungen
Im Gottesdienst suchen Gläubige Begegnung mit Gott in der Gemeinde. Hier werden Gottes Wort und Sündenvergebung verkündigt, Sakramente gespendet und göttlicher Segen vermittelt.
Es ist die Aufgabe aller Geistlichen, dafür Sorge zu tragen, dass Gott in seiner Heiligkeit in jedem Gottesdienst erlebt werden kann. Es ist besonders die Aufgabe des Diakonenamtes, auf die äussere Ordnung, die für ein ungestörtes Gottesdienstgeschehen erforderlich ist, zu achten.
Die am Altar dienenden Geistlichen nehmen eine Aufgabe wahr, durch die die glaubende Gemeinde Gott in seinem Wirken erfahren soll. Diese verantwortungsvolle Aufgabe erfordert intensive Vorbereitung, Heiligung und ein angemessenes Auftreten, sowohl im äusseren Erscheinen und Benehmen als auch im Predigen.