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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
4.5.3.1 Jugendgottesdienste
In Jugendgottesdiensten können Bibelauszüge oder Auszüge aus dem Katechismus der Neuapostolischen Kirche vorgelesen werden, die in den Leitgedanken zum Gottesdienst vorgegeben sind.
Vor oder nach dem Gottesdienst können Jugendliche ein Gebet sprechen oder von einem Erlebnis berichten. Dies muss mit den Beteiligten im Vorfeld abgestimmt werden.
4.5.3.2 Gottesdienst zum Thema Bibelkunde
In den Gottesdiensten zum Thema Bibelkunde können Bibelauszüge vorgelesen werden, die in den Leitgedanken zum Gottesdienst vorgegeben sind.
4.5.3.3 Kindergottesdienste
In Kindergottesdiensten können Dienstleitende die Kinder während des Predigtteils durch Fragen und Antworten beteiligen und dazu gegebenenfalls den Altar verlassen. Die Bezirksapostel können weitere Abweichungen von der üblichen Liturgie in Kindergottesdiensten festlegen, zum Beispiel die Einbeziehung visueller Elemente oder szenischer Darstellungen.