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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
Die Kirchenleitung entscheidet, ob Gottesdienste in weitere Gemeinden übertragen werden.
Für den Fall, dass die Übertragung unvorhersehbar nicht zustande kommt, sind Dienstleitende festzulegen. Fällt die Übertragung nach der Predigt am Sendeort aus, wird nach einer kurzen Wartezeit am Empfangsort zur Sündenvergebung und zum Heiligen Abendmahl übergeleitet und anschliessend der Gottesdienst mit Gebet und Segen beendet.
Während des Übertragungsgottesdienstes erfolgen alle Handlungen an dem Ort, von dem aus der Gottesdienst übertragen wird. In der Übertragungsgemeinde bleibt der Altar auch während der Aussonderung des Heiligen Abendmahls unbesetzt. Die Abendmahlsgefässe werden parallel zur Sendegemeinde an den Übertragungsorten geöffnet und geschlossen.