Richtlinien für Geistliche

4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes

4.7.1 Sakramentsspendungen

Es besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, Sakramente auch ausserhalb des öffentlichen Gottesdienstes zu empfangen (z. B. im Krankenhaus, im Pflegeheim, zu Hause usw.)

Diese Sakramentsfeier wird gemäss der gottesdienstlichen Liturgie ausgeführt.

Wird eine Sakramentsspendung z. B. in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung gewünscht, dann ist dafür zu sorgen, dass die Feier würdig ausgeführt werden kann.

4.7.2 Segenshandlungen

Es besteht die Möglichkeit, Segenshandlungen auch ausserhalb des öffentlichen Gottesdienstes zu empfangen (z. B. im Krankenhaus, im Pflegeheim, zu Hause usw.). Einzelheiten regelt die Gebietskirche.

Die Spendung des vorgeburtlichen Segens als erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen wird in der Regel im Rahmen eines Seelsorgebesuchs durchgeführt (siehe Kapitel 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes).

Nach der Ansprache, dem trinitarischen Eingang und dem Eingangsgebet, das mit Amen abgeschlossen wird, erfolgt die Segenshandlung (z. B. Hochzeitsjubiläen). Gebet und Segen beenden die Feier.

Die Liturgie entspricht der des Wortgottesdienstes (Kapitel 4.6.1 Wortgottesdienst).