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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
Für den Fall, dass über lange Zeit hinweg keine Gottesdienste mit Sakramentsspendung (Hauptgottesdienst) stattfinden und nur Wortgottesdienste durch Geistliche im Diakonenamt abgehalten werden können, besteht die Möglichkeit zum Abendmahlsempfang in angemessenen Abständen. Dabei werden, da kein priesterliches Amt zugegen ist, nur der Empfang und Genuss ausgesonderter Hostien vollzogen. Es gelten die Regelungen zur „Gemeindeandacht (mit liturgischer Form)“[37].