Richtlinien für Geistliche

4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang

Für den Fall, dass über lange Zeit hinweg keine Gottesdienste mit Sakramentsspendung (Hauptgottesdienst) stattfinden und nur Wortgottesdienste durch Geistliche im Diakonenamt abgehalten werden können, besteht die Möglichkeit zum Abendmahlsempfang in angemessenen Abständen. Dabei werden, da kein priesterliches Amt zugegen ist, nur der Empfang und Genuss ausgesonderter Hostien vollzogen. Es gelten die Regelungen zur „Gemeindeandacht (mit liturgischer Form)“[37].