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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
Der Gemeindevorsteher gewährleistet, dass der Gottesdienstort gewissenhaft vorbereitet wird. Hierzu zählt das Bereitlegen der Bibel auf dem Altar, das Aufstellen und Befüllen der Abendmahlsgefäße und das Bereitstellen verschlossener Opferkästen.