Richtlinien für Geistliche

4.7.2 Segenshandlungen

Es besteht die Möglichkeit, Segenshandlungen auch ausserhalb des öffentlichen Gottesdienstes zu empfangen (z. B. im Krankenhaus, im Pflegeheim, zu Hause usw.). Einzelheiten regelt die Gebietskirche.

Die Spendung des vorgeburtlichen Segens als erste sichtbare Handlung Gottes am Menschen wird in der Regel im Rahmen eines Seelsorgebesuchs durchgeführt (siehe Kapitel 6.8 Segenshandlungen ausserhalb des Gottesdienstes).

Nach der Ansprache, dem trinitarischen Eingang und dem Eingangsgebet, das mit Amen abgeschlossen wird, erfolgt die Segenshandlung (z. B. Hochzeitsjubiläen). Gebet und Segen beenden die Feier.

Die Liturgie entspricht der des Wortgottesdienstes (Kapitel 4.6.1 Wortgottesdienst).