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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 4.1 Allgemeine Hinweise zum Gottesdienst
- 4.2 Allgemeine Ordnungen
- 4.2.1 Vorbereitung des Gottesdienstortes
- 4.2.2 Einteilung zum Gottesdienst
- 4.2.3 Begrüssung und Verabschiedung
- 4.2.4 Übertragung von Gottesdiensten
- 4.3 Geistliche Vorbereitung
- 4.4 Dauer des Gottesdienstes
- 4.5 Liturgie
- 4.5.1 Liturgie des Gottesdienstes (Kurzfassung)
- 4.5.2 Erläuterungen zur Liturgie
- 4.5.3 Ergänzende liturgische Regelungen
- 4.5.4 Anforderungen an die Predigt
- 4.6 Sonderformen des Gottesdienstes
- 4.6.1 Wortgottesdienst
- 4.6.2 Wortgottesdienst mit Abendmahlsempfang
- 4.6.3 Gottesdienst für Entschlafene
- 4.6.4 Weihegottesdienst
- 4.6.5 Entwidmungsgottesdienst
- 4.6.6 Traugottesdienst
- 4.6.7 Trauerfeier
- 4.7 Sakramentsspendung und Segenshandlung ausserhalb des Gottesdienstes
- 4.7.1 Sakramentsspendungen
- 4.7.2 Segenshandlungen
4.7.1 Sakramentsspendungen
Es besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, Sakramente auch ausserhalb des öffentlichen Gottesdienstes zu empfangen (z. B. im Krankenhaus, im Pflegeheim, zu Hause usw.)
Diese Sakramentsfeier wird gemäss der gottesdienstlichen Liturgie ausgeführt.
Wird eine Sakramentsspendung z. B. in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung gewünscht, dann ist dafür zu sorgen, dass die Feier würdig ausgeführt werden kann.