Richtlinien für Geistliche

3.4 Amtsauftrag

Von der Amtsvollmacht zu unterscheiden ist der Amtsauftrag. Mit ihm werden den Geistlichen das Recht und die Pflicht übertragen, ihren Dienst in der ihnen übertragenen Amtsvollmacht in einem räumlich und zeitlich festgelegten Rahmen zu verrichten.

Der Amtsauftrag endet mit Wechsel des Zuständigkeitsbereichs, Ruhesetzung, Annahme der Amtsniederlegung durch den Apostel oder die Apostelin, Amtsenthebung oder Tod.