Richtlinien für Geistliche

3.20.2 Pflichten: Vertreten der Glaubenslehre

Geistliche haben die Aufgabe, das Evangelium Christi unverfälscht zu verkündigen und dafür einzutreten. Sie sind der Glaubenslehre, wie sie im Katechismus der Neuapostolischen Kirche beschrieben ist, verpflichtet. Die Wortverkündigung der Geistlichen und ihre Aussagen in Seelsorgegesprächen und Lehrveranstaltungen sollen im Einklang mit der Glaubenslehre stehen. Insbesondere das Glaubensbekenntnis haben sie sowohl im kirchlichen als auch im privaten Lebensumfeld zu vertreten.

Aufkommende Glaubensfragen können in Ämterversammlungen angesprochen oder mit übergeordneten Geistlichen erörtert werden. Sehen sich Geistliche auch nach eingehender Gewissensprüfung ausser Stande, die Glaubenslehre vollumfänglich zu vertreten, soll das Gespräch mit dem Apostel oder der Apostelin gesucht werden