Richtlinien für Geistliche

3.9 Amtsniederlegung

Eine Amtsniederlegung ist die persönliche Willenserklärung, ein Amt zurückzugeben. Sie wird gültig durch die Annahme dieser Willenserklärung durch den Apostel oder die Apostelin. Damit erlischt die Amtsvollmacht; der Amtsauftrag endet.

Vor der Annahme der Amtsniederlegung soll ein Gespräch mit den Beteiligten über die Beweggründe geführt und bei Bedarf seelsorgerische Hilfe angeboten werden. Die Amtsniederlegung soll möglichst schriftlich dokumentiert und der Gemeinde zur Kenntnis gegeben werden. In Absprache mit den Betroffenen kann nach einem Gottesdienst Dank für den Dienst ausgesprochen werden.