Richtlinien für Geistliche

3.1 Ämterordnung

Die Neuapostolische Kirche hat sich seit ihren Anfängen als Kirche des Amtes verstanden. Sie wird vom Apostolat geleitet. Aus dem Apostelamt gehen alle weiteren Ämter hervor. Heute gibt es in der Neuapostolischen Kirche drei ordinierte Ämter mit jeweils unterschiedlichen geistlichen Vollmachten: Apostelamt, Priesteramt, Diakonenamt. [3] Der Stammapostel wird zur Ausübung des Petrusdienstes und zur Verwaltung der Schlüsselvollmacht zu seinem besonderen Dienst ordiniert.


[3] Vgl. KNK 7.6