Richtlinien für Geistliche

3.16.2 Voraussetzungen für ein Amt: Glaubensbekenntnis

Geistliche empfangen das Amt mit dem Hinweis, es auf der Grundlage des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses auszuüben. Das setzt voraus, dass sie die Inhalte des Glaubensbekenntnisses kennen und sich damit identifizieren. Der Gläubige hat den Anspruch, im Wirken der Geistlichen die Glaubenslehre verbindlich zu erfahren. Sollten Glaubenshaltungen vertreten werden, die dem neuapostolischen Glaubensbekenntnis widersprechen, kann kein Amt ausgeübt werden. Dies ist jedem künftigen Geistlichen beim Ordinationsgespräch bewusst zu machen.