Richtlinien für Geistliche

3.20.5 Pflicht zur Uneigennützigkeit

Geistliche der Neuapostolischen Kirche üben ihren Amtsauftrag - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Sie sind verpflichtet, mit Opfergeldern und kirchlichem Vermögen sorgsam und gewissenhaft umzugehen. Sie vermeiden jeden Anschein, im Rahmen der Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Sie dürfen in Bezug auf ihr Amt oder auf einzelne Amtshandlungen weder Geschenke noch Erbschaften oder andere geldwerte Vorteile annehmen. In Ausnahmefällen holen sie die Zustimmung der Kirchenleitung ein.