Richtlinien für Geistliche

3.2 Amtsvollmacht

Die Amtsvollmacht ist die auf Jesus Christus gründende, durch das Apostolat mit der Ordination in der Kraft des Heiligen Geistes übertragene Berechtigung, im Namen des dreieinigen Gottes zu handeln und zu sprechen.

Die Amtsvollmacht wird durch die Ordination verliehen. Sie erlischt mit der Annahme der Amtsniederlegung durch den Apostel oder die Apostelin, durch Amtsenthebung oder Tod.