Richtlinien für Geistliche

3.20.12 Pflichten: Schutz vor sexueller Gewalt

Die Neuapostolische Kirche missbilligt aufs Schärfste alle Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen beeinträchtigen. Der Schutz vor sexueller Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auch die Neuapostolische Kirche mit ihren Geistlichen verpflichtet ist. Dies gilt besonders für Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Schutzbefohlenen, welche bedauerlicherweise in allen Kulturen, Bevölkerungsschichten und Institutionen anzutreffen sind.

Die Neuapostolische Kirche toleriert keine sexuellen Übergriffe von Geistlichen und Gemeindemitgliedern in Ausübung ihres kirchlichen Dienstes. Begründete Verdachtsfälle werden unverzüglich den vom geltenden Gesetz des jeweiligen Landes dafür vorgesehenen Stellen gemeldet, Regelungen der Gebietskirchen müssen sich danach ausrichten.

Die Leitung der Gebietskirche erlässt Regelungen zur Prävention und zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Seelsorge und zur Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden.