Richtlinien für Geistliche

3.20.9 Pflichten: Loyalität und Wohlverhalten

Zur Wahrung der Amtsautorität und des Vertrauens in die korrekte Amtsführung achten die Geistlichen auf ein unbeschadetes Ansehen innerhalb und ausserhalb der Gemeinde. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Redlichkeit und Ehrlichkeit, zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit anderen Geistlichen, zu achtungsvollem Verhalten gegenüber übergeordneten Geistlichen und zur Wahrung des innerkirchlichen Friedens. Ausserdem verpflichten sich Geistliche zur Wahrung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse.

Geistliche achten darauf, dass ihre Meinungsäusserungen innerhalb und ausserhalb der Gemeinde im Einklang mit christlichen Werten stehen. Kritische Einschätzungen zu innerkirchlichen Konflikten oder zum Verhalten übergeordneter Geistlicher oder der Kirchenleitung können sie mit den Betreffenden erörtern, jedoch nicht öffentlich kommunizieren.