Richtlinien für Geistliche

3.20.11 Pflichten: Zurückhaltung bei politischer Betätigung

Geistliche dürfen sich als neuapostolische Christen im öffentlichen Leben betätigen und politische Ämter annehmen. Sie gewährleisten durch ihr Verhalten, dass sie keinen Einfluss auf die politischen Auffassungen und Tätigkeiten der Gemeindemitglieder ausüben.