Richtlinien für Geistliche

3.12 Beauftragung von Geistlichen

Die Beauftragung ist die Übertragung eines mit einem geistlichen Amt verbundenen Dienstes, der eine Leitungsfunktion in Gemeinde, Bezirk, Gebietskirche oder Gesamtkirche beinhaltet.

Bei der Beauftragung werden Heiligung und Segnung empfangen. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Kompetenzen (zum Beispiel seelsorgerisch, lehrmässig und organisatorisch), die für die mit der jeweiligen Leitungsfunktion verbundenen Dienste erforderlich sind. Vor der Handauflegung wird der Beistand des Heiligen Geistes zur Erfüllung dieser Dienste erbeten. Geistliche empfangen die Beauftragung kniend.