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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 3.1 Ämterordnung
- 3.2 Amtsvollmacht
- 3.3 Ordination von Geistlichen
- 3.3.1 Ordination: Verfahren
- 3.3.2 Ordination: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.4 Amtsauftrag
- 3.4.1 Arbeitsbereich
- 3.4.2 Amtsausübungen ausserhalb des Arbeitsbereichs
- 3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand
- 3.5 Ausübung eines zuvor getragenen Amtes
- 3.6 Beurlaubung
- 3.6.1 Beurlaubungsgründe
- 3.6.2 Beurlaubung: Verfahren
- 3.6.3 Aufhebung der Beurlaubung
- 3.7 Bestätigung von Geistlichen
- 3.7.1 Amtsbestätigung: Verfahren
- 3.7.2 Amtsbestätigung: Liturgische Eingliederung
- 3.7.3 Amtsbestätigung: Durchführung
- 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen
- 3.8.1 Ruhesetzung: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.9 Amtsniederlegung
- 3.10 Amtsenthebung
- 3.11 Neuordination
- 3.12 Beauftragung von Geistlichen
- 3.12.1 Beauftragung von Geistlichen: Verfahren
- 3.12.2 Beauftragung von Geistlichen: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.13 Ernennung
- 3.14 Entbindung
- 3.15 Dokumentation von Ordination, Beauftragung, Ernennung
- 3.16 Voraussetzungen für ein Amt
- 3.16.1 Selbstverständnis der Geistlichen
- 3.16.2 Voraussetzungen für ein Amt: Glaubensbekenntnis
- 3.16.3 Voraussetzungen für ein Amt: Alter
- 3.16.4 Voraussetzungen für ein Amt: Kompetenzprofile
- 3.16.5. Voraussetzungen für ein Amt: Lebensform
- 3.17 Einführung in Amt, Beauftragung oder Dienst
- 3.18 Fortbildung
- 3.19 Rechte
- 3.19.1 Zustimmung zur Ordination, Beauftragung und Ernennung
- 3.19.2 Informationsrechte
- 3.19.3 Rechte: Teilnahme an Ämterversammlungen und Ämtergottesdiensten
- 3.19.4 Rechte: Fürsorge und Erholung
- 3.19.5 Rechte: Seelsorge
- 3.19.6 Anhörungsrecht
- 3.19.7 Rechte: Ruhesetzung
- 3.19.8 Rechte: Amtsniederlegung
- 3.20 Pflichten
- 3.20.1 Verbindung zum Apostolat
- 3.20.2 Pflichten: Vertreten der Glaubenslehre
- 3.20.3 Pflichten: Beachtung kirchlicher Regelungen
- 3.20.4 Pflichten: Unparteilichkeit
- 3.20.5 Pflicht zur Uneigennützigkeit
- 3.20.6 Pflichten: Verschwiegenheit
- 3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen
- 3.20.8 Offenbarungspflichten
- 3.20.9 Pflichten: Loyalität und Wohlverhalten
- 3.20.10 Pflichten: Kollision mit Berufsinteressen
- 3.20.11 Pflichten: Zurückhaltung bei politischer Betätigung
- 3.20.12 Pflichten: Schutz vor sexueller Gewalt
- 3.21 Folgen bei Verstoss gegen Amtspflichten
3.6.2 Beurlaubung: Verfahren
Beurlaubungen sprechen Apostel oder Bezirksapostel auf Wunsch der Geistlichen, auf Veranlassung der Gemeinde- oder Bezirksleitung oder eigeninitiativ aus. Beurlaubungen sind den Geistlichen gegenüber zu begründen.
Erfolgen Beurlaubungen nicht auf eigenen Wunsch, sollen Geistliche nach Möglichkeit zuvor angehört werden. Gründe und Dauer sind, wenn möglich zu dokumentieren. Die betroffenen Gemeinden sind über die Beurlaubung möglichst in Absprache mit den Betroffenen zu unterrichten.