Richtlinien für Geistliche

3.20.4 Pflichten: Unparteilichkeit

Geistliche stehen im Dienst Gottes. Sie betreuen die ihnen zur Seelsorge anvertrauten Gemeindemitglieder und fördern deren Glauben und ihre Erkenntnis. Als Seelsorgende nehmen sie an deren persönlichen Anliegen teil, beten mit ihnen und helfen ihnen beim Tragen der Lasten des täglichen Lebens. Diese seelsorgerische Tätigkeit erfordert persönliche Neutralität und setzt voraus, dass keine Unterschiede gemacht werden bei der Betreuung der Anvertrauten nach Geschlecht, sozialer Herkunft, Hautfarbe, Stammeszugehörigkeit, Volksgruppe oder Gesinnung.