Richtlinien für Geistliche

3.12.1 Beauftragung von Geistlichen: Verfahren

Für das Verfahren zur Vorbereitung einer Beauftragung von Amtsträgern oder Amtsträgerinnen gelten die Regelungen analog zur Ordination von Geistlichen.[14]

Es empfiehlt sich, die vorgesehene Beauftragung von Geistlichen mit Leitungsfunktion vorab zu kommunizieren.