Richtlinien für Geistliche

3.16 Voraussetzungen für ein Amt

Gott selbst ist es, der jemanden für den Empfang eines Amtes ausersieht. Von daher ist das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde, sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche. Der Mensch trägt sein Amt aufgrund göttlichen Willens und nicht menschlicher Entscheidung. Obwohl Geistliche von Gott ausersehen sind, kann es doch sein, dass man dem Amt nicht gerecht wird oder gar an diesem scheitert. Trotzdem ist der ursprüngliche Ruf Gottes dadurch nicht in Frage gestellt.[22]

Die Ämter sind von dem Charakter der Personen, die sie tragen, unabhängig. Die Gaben, die Ordinierte als Person haben, werden bei der Ordination durch Segnung und Heiligung in den Dienst der Gemeinde gestellt. Sie können sich im Lauf der Amtsausübung entwickeln; weitere Begabungen können zu Tage treten. Charakter und Gaben der Personen, die zu Geistlichen ordiniert werden, sollen geeignet sein, die bei der Ordination erteilten Vollmachten in angemessener Weise verwalten zu können. Fehlen diese Voraussetzungen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Mängel durch die Ordination ausgeglichen werden.