Richtlinien für Geistliche

3 Amt

Ein geistliches Amt ist durch Ordination erteilte Bevollmächtigung, Segnung und Heiligung zum Dienst in der Kirche Christi. Es wird in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt.[2] Ein Amt umfasst sowohl die Amtsvollmacht als auch den Amtsauftrag. Die Amtsvollmacht ist geistlicher, der Amtsauftrag ist kirchenrechtlicher Natur. 


[2] Vgl. KNK 7

3.1 Ämterordnung
3.2 Amtsvollmacht
3.3 Ordination von Geistlichen
3.3.1 Ordination: Verfahren
3.3.2 Ordination: Ablauf und Wortlautempfehlung
3.4 Amtsauftrag
3.4.1 Arbeitsbereich
3.4.2 Amtsausübungen ausserhalb des Arbeitsbereichs
3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand
3.5 Ausübung eines zuvor getragenen Amtes
3.6 Beurlaubung
3.6.1 Beurlaubungsgründe
3.6.2 Beurlaubung: Verfahren
3.6.3 Aufhebung der Beurlaubung
3.7 Bestätigung von Geistlichen
3.7.1 Amtsbestätigung: Verfahren
3.7.2 Amtsbestätigung: Liturgische Eingliederung
3.7.3 Amtsbestätigung: Durchführung
3.8 Ruhesetzung von Geistlichen
3.8.1 Ruhesetzung: Ablauf und Wortlautempfehlung
3.9 Amtsniederlegung
3.10 Amtsenthebung
3.11 Neuordination
3.12 Beauftragung von Geistlichen
3.12.1 Beauftragung von Geistlichen: Verfahren
3.12.2 Beauftragung von Geistlichen: Ablauf und Wortlautempfehlung
3.13 Ernennung
3.14 Entbindung
3.15 Dokumentation von Ordination, Beauftragung, Ernennung
3.16 Voraussetzungen für ein Amt
3.16.1 Selbstverständnis der Geistlichen
3.16.2 Voraussetzungen für ein Amt: Glaubensbekenntnis
3.16.3 Voraussetzungen für ein Amt: Alter
3.16.4 Voraussetzungen für ein Amt: Kompetenzprofile
3.16.5. Voraussetzungen für ein Amt: Lebensform
3.17 Einführung in Amt, Beauftragung oder Dienst
3.18 Fortbildung
3.19 Rechte
3.19.1 Zustimmung zur Ordination, Beauftragung und Ernennung
3.19.2 Informationsrechte
3.19.3 Rechte: Teilnahme an Ämterversammlungen und Ämtergottesdiensten
3.19.4 Rechte: Fürsorge und Erholung
3.19.5 Rechte: Seelsorge
3.19.6 Anhörungsrecht
3.19.7 Rechte: Ruhesetzung
3.19.8 Rechte: Amtsniederlegung
3.20 Pflichten
3.20.1 Verbindung zum Apostolat
3.20.2 Pflichten: Vertreten der Glaubenslehre
3.20.3 Pflichten: Beachtung kirchlicher Regelungen
3.20.4 Pflichten: Unparteilichkeit
3.20.5 Pflicht zur Uneigennützigkeit
3.20.6 Pflichten: Verschwiegenheit
3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen
3.20.8 Offenbarungspflichten
3.20.9 Pflichten: Loyalität und Wohlverhalten
3.20.10 Pflichten: Kollision mit Berufsinteressen
3.20.11 Pflichten: Zurückhaltung bei politischer Betätigung
3.20.12 Pflichten: Schutz vor sexueller Gewalt
3.21 Folgen bei Verstoss gegen Amtspflichten