Richtlinien für Geistliche

3.6.1 Beurlaubungsgründe

Gründe für die Beurlaubung Geistlicher von der Ausübung ihres Amtes können sein:

  • Persönliche, berufliche oder gesundheitliche Gründe
  • Nichtübereinstimmung mit dem Glaubensbekenntnis oder wesentlichen Lehraussagen der Neuapostolischen Kirche
  • Anhaltender Verstoss des Amtsträgers gegen wesentliche Amtspflichten
  • Schädigung des Ansehens der Neuapostolischen Kirche durch das Verhalten des Amtsträgers oder der Amtsträgerin