Richtlinien für Geistliche

3.3.1 Ordination: Verfahren

Die Ausersehung zum Amt liegt nicht im menschlichen, sondern im göttlichen Willen begründet. Es ist Aufgabe der Apostel, den göttlichen Willen zu erkennen und demgemäss zu handeln, um die Gemeinden und Bezirke nach den jeweiligen Bedürfnissen und Erfordernissen mit den notwendigen Amtsgaben auszustatten.

Vorschläge zur Ordination in ein Amt sollen der Gemeinde- und Bezirksleitung den verantwortlichen Aposteln oder Bezirksaposteln vorgelegt werden. Vorschläge für die Ordination in das Priesteramt sollen möglichst Hinweise über die Befähigung zur regelmässigen Wortverkündigung im Gottesdienst enthalten.

Nachdem die Entscheidung zur Ordination getroffen ist, führen die leitenden Geistlichen der Gemeinde oder des Bezirks ein Ordinationsgespräch. In diesem Gespräch werden die Voraussetzungen für das Amt und die damit verbundenen Aufgaben erörtert. Abschliessend ist die Bereitschaft zur Annahme des Amts zu erfragen. Wenn möglich, werden auch Ehepartner in das Gespräch einbezogen.