Richtlinien für Geistliche

3.4.2 Amtsausübungen ausserhalb des Arbeitsbereichs

In Einzelfällen ist es möglich, dass Geistliche ausserhalb des eigenen Arbeitsbereichs ihr Amt ausüben. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Durchführung eines Gottesdienstes, Sakraments- oder Segensspendungen, Trauerfeiern sowie Krankenbetreuungen handeln. Es ist jeweils das Einverständnis der zuständigen Bezirksapostel oder Apostel einzuholen.