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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 3.1 Ämterordnung
- 3.2 Amtsvollmacht
- 3.3 Ordination von Geistlichen
- 3.3.1 Ordination: Verfahren
- 3.3.2 Ordination: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.4 Amtsauftrag
- 3.4.1 Arbeitsbereich
- 3.4.2 Amtsausübungen ausserhalb des Arbeitsbereichs
- 3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand
- 3.5 Ausübung eines zuvor getragenen Amtes
- 3.6 Beurlaubung
- 3.6.1 Beurlaubungsgründe
- 3.6.2 Beurlaubung: Verfahren
- 3.6.3 Aufhebung der Beurlaubung
- 3.7 Bestätigung von Geistlichen
- 3.7.1 Amtsbestätigung: Verfahren
- 3.7.2 Amtsbestätigung: Liturgische Eingliederung
- 3.7.3 Amtsbestätigung: Durchführung
- 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen
- 3.8.1 Ruhesetzung: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.9 Amtsniederlegung
- 3.10 Amtsenthebung
- 3.11 Neuordination
- 3.12 Beauftragung von Geistlichen
- 3.12.1 Beauftragung von Geistlichen: Verfahren
- 3.12.2 Beauftragung von Geistlichen: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.13 Ernennung
- 3.14 Entbindung
- 3.15 Dokumentation von Ordination, Beauftragung, Ernennung
- 3.16 Voraussetzungen für ein Amt
- 3.16.1 Selbstverständnis der Geistlichen
- 3.16.2 Voraussetzungen für ein Amt: Glaubensbekenntnis
- 3.16.3 Voraussetzungen für ein Amt: Alter
- 3.16.4 Voraussetzungen für ein Amt: Kompetenzprofile
- 3.16.5. Voraussetzungen für ein Amt: Lebensform
- 3.17 Einführung in Amt, Beauftragung oder Dienst
- 3.18 Fortbildung
- 3.19 Rechte
- 3.19.1 Zustimmung zur Ordination, Beauftragung und Ernennung
- 3.19.2 Informationsrechte
- 3.19.3 Rechte: Teilnahme an Ämterversammlungen und Ämtergottesdiensten
- 3.19.4 Rechte: Fürsorge und Erholung
- 3.19.5 Rechte: Seelsorge
- 3.19.6 Anhörungsrecht
- 3.19.7 Rechte: Ruhesetzung
- 3.19.8 Rechte: Amtsniederlegung
- 3.20 Pflichten
- 3.20.1 Verbindung zum Apostolat
- 3.20.2 Pflichten: Vertreten der Glaubenslehre
- 3.20.3 Pflichten: Beachtung kirchlicher Regelungen
- 3.20.4 Pflichten: Unparteilichkeit
- 3.20.5 Pflicht zur Uneigennützigkeit
- 3.20.6 Pflichten: Verschwiegenheit
- 3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen
- 3.20.8 Offenbarungspflichten
- 3.20.9 Pflichten: Loyalität und Wohlverhalten
- 3.20.10 Pflichten: Kollision mit Berufsinteressen
- 3.20.11 Pflichten: Zurückhaltung bei politischer Betätigung
- 3.20.12 Pflichten: Schutz vor sexueller Gewalt
- 3.21 Folgen bei Verstoss gegen Amtspflichten
3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen
Ämterzusammenkünfte dienen der Förderung der Erkenntnis und des Einsseins, der Glaubensstärkung, der Erörterung von Richtlinien und Hinweisen der Kirchenleitung, der Abstimmung in Fragen der Seelsorge, Organisation und Administration sowie der Gemeinschaftspflege. Die Geistlichen sind bestrebt, regelmässig an Ämterzusammenkünften teilzunehmen.
Geistliche unterstützen sich bei der Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben gegenseitig. Sie unterstützen Entscheidungsprozesse aktiv durch Beratung und bringen Vorschläge zur Verbesserung der kirchlichen Angebote und deren Organisation ein; getroffene Entscheidungen übergeordneter Geistlicher werden loyal mitgetragen und vertreten.