Richtlinien für Geistliche

3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen

Ämterzusammenkünfte dienen der Förderung der Erkenntnis und des Einsseins, der Glaubensstärkung, der Erörterung von Richtlinien und Hinweisen der Kirchenleitung, der Abstimmung in Fragen der Seelsorge, Organisation und Administration sowie der Gemeinschaftspflege. Die Geistlichen sind bestrebt, regelmässig an Ämterzusammenkünften teilzunehmen.

Geistliche unterstützen sich bei der Erfüllung ihrer kirchlichen Aufgaben gegenseitig. Sie unterstützen Entscheidungsprozesse aktiv durch Beratung und bringen Vorschläge zur Verbesserung der kirchlichen Angebote und deren Organisation ein; getroffene Entscheidungen übergeordneter Geistlicher werden loyal mitgetragen und vertreten.