Richtlinien für Geistliche

3.8.1 Ruhesetzung: Ablauf und Wortlautempfehlung

3.8.1.1 Liturgische Eingliederung

Die Ruhesetzung eines Amtsträgers / einer Amtsträgerin findet im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt.

Sind nach dem Heiligen Abendmahl mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:

  • Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
  • Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
  • Entbindung von einem / Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
  • Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen.

3.8.1.2 Durchführung

Ruhesetzungen von Amtsträgern und Amtsträgerinnen erfolgen durch den Apostel / die Apostelin oder durch von ihm/ihr dazu bestimmte Geistliche im priesterlichen Amt.

Handlung

Dem/der Betreffenden wird vor dem Altar der Dank für das Dienen und den Einsatz ausgesprochen.

Anschliessend wird ihm/ihr die Hand gereicht und die Entbindung (gegebenenfalls im Auftrag des Apostels / der Apostelin) vom Amtsauftrag vollzogen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Amtsvollmacht weiterhin besteht. Dies geschieht mit folgenden Worten:

„Ich entbinde dich [im Auftrag des Apostels / der Apostelin] von deinem Amtsauftrag. Die Amtsvollmacht, die du empfangen hast, bleibt bestehen.“