Richtlinien für Geistliche

3.7.1 Amtsbestätigung: Verfahren

Vor einer Bestätigung ist bei der Leitung der bisherigen Gebietskirche anzufragen, ob Hinderungsgründe gegen eine Bestätigung vorliegen. Anschliessend werden die Betroffenen gefragt, ob sie bereit sind, ihr Amt weiter auszuüben.

Bestehen Bedenken gegen eine Bestätigung, soll dies dem Amtsträger oder der Amtsträgerin zeitnah mitgeteilt werden. Unter Umständen ist eine Beurlaubung auszusprechen. Wird eine spätere Bestätigung ausgeschlossen, ist nach Rücksprache mit dem Amtsträger oder der Amtsträgerin eine Entscheidung über eine Amtsniederlegung oder eine Amtsenthebung herbeizuführen.