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- Richtlinien für Geistliche
Richtlinien für Geistliche
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- 3.1 Ämterordnung
- 3.2 Amtsvollmacht
- 3.3 Ordination von Geistlichen
- 3.3.1 Ordination: Verfahren
- 3.3.2 Ordination: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.4 Amtsauftrag
- 3.4.1 Arbeitsbereich
- 3.4.2 Amtsausübungen ausserhalb des Arbeitsbereichs
- 3.4.3 Amtsausübung im Ruhestand
- 3.5 Ausübung eines zuvor getragenen Amtes
- 3.6 Beurlaubung
- 3.6.1 Beurlaubungsgründe
- 3.6.2 Beurlaubung: Verfahren
- 3.6.3 Aufhebung der Beurlaubung
- 3.7 Bestätigung von Geistlichen
- 3.7.1 Amtsbestätigung: Verfahren
- 3.7.2 Amtsbestätigung: Liturgische Eingliederung
- 3.7.3 Amtsbestätigung: Durchführung
- 3.8 Ruhesetzung von Geistlichen
- 3.8.1 Ruhesetzung: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.9 Amtsniederlegung
- 3.10 Amtsenthebung
- 3.11 Neuordination
- 3.12 Beauftragung von Geistlichen
- 3.12.1 Beauftragung von Geistlichen: Verfahren
- 3.12.2 Beauftragung von Geistlichen: Ablauf und Wortlautempfehlung
- 3.13 Ernennung
- 3.14 Entbindung
- 3.15 Dokumentation von Ordination, Beauftragung, Ernennung
- 3.16 Voraussetzungen für ein Amt
- 3.16.1 Selbstverständnis der Geistlichen
- 3.16.2 Voraussetzungen für ein Amt: Glaubensbekenntnis
- 3.16.3 Voraussetzungen für ein Amt: Alter
- 3.16.4 Voraussetzungen für ein Amt: Kompetenzprofile
- 3.16.5. Voraussetzungen für ein Amt: Lebensform
- 3.17 Einführung in Amt, Beauftragung oder Dienst
- 3.18 Fortbildung
- 3.19 Rechte
- 3.19.1 Zustimmung zur Ordination, Beauftragung und Ernennung
- 3.19.2 Informationsrechte
- 3.19.3 Rechte: Teilnahme an Ämterversammlungen und Ämtergottesdiensten
- 3.19.4 Rechte: Fürsorge und Erholung
- 3.19.5 Rechte: Seelsorge
- 3.19.6 Anhörungsrecht
- 3.19.7 Rechte: Ruhesetzung
- 3.19.8 Rechte: Amtsniederlegung
- 3.20 Pflichten
- 3.20.1 Verbindung zum Apostolat
- 3.20.2 Pflichten: Vertreten der Glaubenslehre
- 3.20.3 Pflichten: Beachtung kirchlicher Regelungen
- 3.20.4 Pflichten: Unparteilichkeit
- 3.20.5 Pflicht zur Uneigennützigkeit
- 3.20.6 Pflichten: Verschwiegenheit
- 3.20.7 Pflichten: Zusammenarbeit der Geistlichen
- 3.20.8 Offenbarungspflichten
- 3.20.9 Pflichten: Loyalität und Wohlverhalten
- 3.20.10 Pflichten: Kollision mit Berufsinteressen
- 3.20.11 Pflichten: Zurückhaltung bei politischer Betätigung
- 3.20.12 Pflichten: Schutz vor sexueller Gewalt
- 3.21 Folgen bei Verstoss gegen Amtspflichten
3.3.2 Ordination: Ablauf und Wortlautempfehlung
3.3.2.1 Liturgische Eingliederung
Die Ordination findet im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:
- Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
- Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
- Entbindung von einem / Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
- Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen.
3.3.2.2 Durchführung
Die Ordination erfolgt durch ein Mitglied des Apostolats.
Ansprache
Es wird nachstehender Inhalt empfohlen:
Diakonenamt
- Der/die zum Diakonenamt Berufene ist von Gott ausersehen.[4]
- Persönliche Gaben werden zum Dienst in der Kirche gesegnet und geheiligt.
- Diakon/Diakonin empfängt im Rahmen des Amtsauftrags die Vollmacht
- zur rechten Wortverkündigung
- zur trinitarischen Segensspendung (Schlusssegen)
- Er/sie zählt zum Amtskörper der jeweiligen Gemeinde und des Bezirks und kann innerhalb dieses Bereichs zu Diensten beauftragt werden.
- Er/sie ist dazu berufen, mit seinen/ihren Gaben Gott und dem Nächsten aus Liebe zu dienen und seinen/ihren Glauben öffentlich zu bezeugen.
- Er/sie soll ein Vorbild in einer am Evangelium orientierten Lebensführung sein.[5]
Priesteramt
- Der/die zum Priesteramt Berufene ist von Gott ausersehen.[6]
- Er/sie wird zum priesterlichen Dienst gesegnet und geheiligt.
- Priester/Priesterin empfängt zu den bereits mit der Ordination ins Diakonenamt[7] verliehenen Vollmachten die Vollmacht zur
- Spendung des Sakraments der Heiligen Wassertaufe
- Spendung des Sakraments des Heiligen Abendmahls
- Verkündigung der Sündenvergebung im Namen Jesu Christi und im Auftrag ihres Senders, des Apostels
- Durchführung von Segenshandlungen, wie z. B. Konfirmationen, Hochzeiten sowie Trauerfeiern.
Bitte um Zustimmung
Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Der/die zu Ordinierende wird sinngemäss gefragt:
„Nun frage ich Sie vor Gott und der Gemeinde:
Sind Sie bereit, das [Diakonenamt/Priesteramt] in der Gemeinde […] anzunehmen und es in der Treue zu Gott, im Einssein mit dem Apostolat und entsprechend den kirchlichen Regeln auszuführen?
Wollen Sie Ihren Lebenswandel am Evangelium Jesu Christi ausrichten, den Ihnen Anvertrauten im neuapostolischen Glauben, wie er im Glaubensbekenntnis zum Ausdruck kommt, in Demut und Liebe zu Gott und dem Nächsten dienen? Dann geloben Sie dies mit einem Ja!“
Gebet (mit Epiklese[8])
Das Gebet kann folgenden Inhalt haben:
- Bitte um Gottes Segen zum Ja-Wort
- Bitte um Kraft und Vermögen, das Gelübde zu halten und die mit dem Amt verbundenen Dienste zu erfüllen
- Bitte an Gott, den Heiligen Geist, in der Ordination Segnung, Heiligung und Vollmacht zu schenken
Handlung
Das Amt wird knieend vor dem Altar empfangen. Die Ordination wird unter Handauflegung auf das Haupt des/der zu Ordinierenden mit folgenden Worten vollzogen:
„In dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, nimm hin das [Diakonenamt/Priesteramt]! Empfange aus dem Apostolat Jesu Christi Vollmacht, Heiligung und Segnung, alle mit diesem Amt verbundenen Dienste in der Kraft des Heiligen Geistes auszuführen!“
Danach werden die dem jeweiligen Amt zugeordneten Vollmachten benannt:
„Nimm hin die Vollmacht …
- (Diakonenamt): …zur rechten Wortverkündigung und zur trinitarischen Segensspendung am Ende des Gottesdienstes."
- (Priesteramt): …zur Durchführung der Heiligen Wassertaufe und zur Aussonderung und Spendung des Heiligen Abendmahls sowie zur Verkündigung der Sündenvergebung im Namen Jesu Christi und im Auftrag deines Senders, des Apostels. Darüber hinaus bist du nun befugt, kirchliche Segenshandlungen durchzuführen."
Daran schliessen sich Worte zur Segnung und Heiligung des Geistlichen an:
- Gott erwecke, stärke und vermehre die vorhandenen Gaben und übermittle zusätzliche Kräfte.[9]
- Gott schenkt mit dem Amt, das heilig ist, Anteil an seiner Heiligkeit. In der Kraft des Heiligen Geistes können heilige Handlungen vollzogen werden.[10]
- Verkündige das Evangelium Christi und tritt dafür ein. Betreue die dir zur Seelsorge anvertrauten Gläubigen, sei ihnen Vorbild und fördere ihren Glauben. Begleite sie betend auch in den Belastungen des natürlichen Lebens.[11]
- Trage bei zur Freude der Anvertrauten, verstehe dich nie als Herr über ihren Glauben.[12]
- Die Freude am Herrn sei allezeit deine Stärke.[13]
- Die Engel des Herrn geleiten dich auf all deinen Wegen.
Obligatorischer Abschluss:
„Der Segen Gottes begleite dich! Der Friede des Auferstandenen sei mit dir! Amen.“
Foto 1: Ordination |
Foto 2: Ordination |
[4] Vgl. 5. Glaubensartikel
[5] Vgl. 1Tim 3,8-13
[6] Vgl. 5. Glaubensartikel
[7] Hat der Amtsträger zuvor das Diakonenamt nicht bekleidet, müssen ihm auch die dem Diakonenamt eigenen Vollmachten übertragen werden.
[8] Anrufung des Heiligen Geistes
[9] Vgl. KNK F&A
[10] Vgl. KNK F&A
[11] Vgl. KNK F&A