Richtlinien für Geistliche

3.20.10 Pflichten: Kollision mit Berufsinteressen

Erkennen Geistliche eine Unvereinbarkeit einzelner kirchlicher Dienstpflichten mit beruflichen Interessen oder Berufspflichten, weisen sie die Kirchenleitung hierauf hin. Im Einzelfall wird vereinbart, wie mit Pflichtenkollisionen umzugehen ist.