Richtlinien für Geistliche

3.13 Ernennung

3.13.1 Ernennung von Geistlichen

Die Ernennung ist die Übertragung eines Dienstes zur Unterstützung eines leitenden Amtsträgers / einer leitenden Amtsträgerin.

3.13.1.1 Verfahren

Für das Verfahren zur Vorbereitung der Ernennung von Geistlichen gelten die Regelungen analog zur Ordination von Geistlichen.[17]

Es empfiehlt sich, die vorgesehene Ernennung von Geistlichen vorab zu kommunizieren.

3.13.1.2 Ablauf und Wortlautempfehlung

3.13.1.2.1 Liturgische Eingliederung

Die Ernennung findet im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls statt. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:

  • Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
  • Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
  • Entbindung von einem / Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
  • Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen.
3.13.1.2.2 Durchführung

Ernennungen erfolgen durch ein Mitglied des Apostolats oder durch dazu von ihm bestimmte Geistliche im priesterlichen Amt.

Ansprache

Es wird nachstehender Inhalt empfohlen:

Bischof/Bischöfin

  • Der Bischof / die Bischöfin ist ein Helfer / eine Helferin des Apostels / der Apostelin und unterstützt diese/n in der Seelsorge und Lehrtätigkeit.
  • Ggf. unterstützt der Bischof / die Bischöfin die mit der Leitung von Bezirken und Gemeinden beauftragten Geistlichen.
  • Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Bischof / die Bischöfin einfühlsame Seelsorge erfahren.

Vertreter/Vertreterin des Bezirksvorstehers / der Bezirksvorsteherin

  • Der Vertreter / die Vertreterin ist ein Helfer / eine Helferin des Bezirksvorstehers / der Bezirksvorsteherin und unterstützt diese/n in der Seelsorge- und Lehrtätigkeit.
  • Ggf. unterstützt er/sie die mit der Leitung von Gemeinden beauftragten Geistlichen.
  • Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Vertreter / die Vertreterin einfühlsame Seelsorge erfahren.

Vertreter/Vertreterin des Gemeindevorstehers / der Gemeindevorsteherin

  • Der Vertreter / die Vertreterin ist ein Helfer / eine Helferin des Gemeindevorstehers / der Gemeindevorsteherin und unterstützt diese/n in der Seelsorge- und Lehrtätigkeit.
  • Ggf. unterstützt er/sie die Geistlichen in der Gemeinde in deren Amtstätigkeiten.
  • Geistliche und Gemeindemitglieder, die besonderer Zuwendung bedürfen, sollen durch den Vertreter / die Vertreterin einfühlsame Seelsorge erfahren.

Bitte um Zustimmung

Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Sinngemäss wird der/die zu ernennende Geistliche gefragt:

„Nun frage ich Sie [im Auftrag des Apostels / der Apostelin] vor Gott und der Gemeinde: Sind Sie bereit, als [Bezeichnung] in der Treue zu Gott, im Einssein mit dem Apostolat und entsprechend den kirchlichen Regeln [den Apostel / die Apostelin bzw. den Bezirksvorsteher / die Bezirksvorsteherin bzw. den Gemeindevorsteher / die Gemeindevorsteherin] in seiner/ihrer Leitungsfunktion in [Wirkungskreis] zu unterstützen? Dann geloben Sie dies mit einem Ja.“

Gebet (mit Epiklese[18])

Das Gebet kann folgenden Inhalt haben:

  • Bitte um Gottes Segen zum Ja-Wort
  • Bitte um Kraft und Vermögen, das Gelübde zu halten und die mit dem Amt verbundenen Dienste zu erfüllen
  • Bitte an Gott, den Heiligen Geist, in der Ernennung dem Ernannten / der Ernannten beizustehen

Handlung

Die Ernennung erfolgt stehend vor dem Altar. Dem/der Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:

„Ich ernenne dich [Funktion: zum Bischof / zur Bischöfin bzw. zum Vertreter / zur Vertreterin des Bezirksvorstehers / der Bezirksvorsteherin bzw. des Gemeindevorstehers / der Gemeindevorsteherin]. Der dreieinige Gott segne und stärke dich, um alle mit dieser Ernennung verbundenen Dienste erfüllen zu können.“

Danach werden die der jeweiligen Ernennung zugeordneten Aufgaben benannt.

Abschliessend erfolgen weitere Segenswünsche.

Foto 4: Ernennung zu einem Dienst mit Amt
 

3.13.2 Ernennung zu Diensten, die nicht an ein geistliches Amt gebunden sind

Gemeindemitglieder oder Geistliche, die langfristig als hauptverantwortliche Lehrkraft auf Bezirks- oder Gemeindeebene in Vorsonntagsschule, Sonntagsschule, Religions- und Konfirmandenunterricht oder hauptverantwortlich in der Jugendbetreuung tätig sein sollen, werden zu diesem Dienst ernannt. [19]

3.13.2.1 Verfahren

Die für die Ernennung zuständigen Geistlichen sollen Umfang und Anforderungen des geistlichen Dienstes zuvor mit den hierfür vorgesehenen Gemeindemitgliedern besprechen.

3.13.2.2 Ablauf und Wortlautempfehlung

3.13.2.2.1 Liturgische Eingliederung

Die Ernennung von Gemeindemitgliedern oder Geistlichen zu einem nicht an ein Amt gebundenen Dienst erfolgt im Gottesdienst oder nach dem Gottesdienst vor der Gemeinde oder aber im Kreis derjenigen, für die der Dienst ausgeübt werden soll.

Findet sie im Gottesdienst statt, dann geschieht sie im Anschluss an die Feier des Heiligen Abendmahls. Sind mehrere Handlungen vorgesehen, werden sie in folgender Reihenfolge durchgeführt:

  • Ruhesetzung, Entbindung von einer Beauftragung oder Ernennung, die an ein Amt gebunden ist
  • Ordination, Beauftragung, Ernennung, Bestätigung
  • Entbindung von einem / Ernennung zu einem Dienst, der nicht an ein Amt gebunden ist
  • Verlobung, Trauung, Hochzeitsjubiläen.
3.13.2.2.2 Durchführung

Der/die zuständige Geistliche im priesterlichen Amt führt Die Ernennung durch.

Ansprache

Es wird u.a. nachstehender Inhalt empfohlen:

Lehrkräfte [20]

  • Die Lehrkraft hat den Auftrag, die Eltern in ihrer Verantwortung zu unterstützen, die Kinder im neuapostolischen Glauben zu erziehen.
  • Die Unterstützung erfolgt, indem die Kinder anhand der von der Kirche zur Verfügung gestellten Lehrwerke unterrichtet werden.
  • Er/sie soll die Kinder darin unterstützen, einen persönlichen Glauben zu entwickeln. Dazu gehört, den Wert von Gebet und Gottesdienst herauszustellen und sie ermuntern, sich mit den Inhalten des neuapostolischen Glaubens auseinanderzusetzen.
  • Die Lehrkraft handelt in Abstimmung mit und im Auftrag der Bezirks- oder Gemeindeleitung.

Jugendbetreuern/Jugendbetreuerinnen [21]

  • Der/die zur Jugendbetreuung Ernannte steht als persönliche/r Ansprechpartner/in den Jugendlichen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Glaubensfragen zur Seite.
  • Er/sie ermuntert die Jugendlichen, sich in den vielfältigen Betätigungsfeldern der Gemeinde einzubringen und ihren Glauben zu praktizieren und in ihrer Umgebung zu bekennen und zu vertreten.
  • Der Jugendbetreuer / die Jugendbetreuerin handelt in Abstimmung mit und im Auftrag der Bezirks- oder Gemeindeleitung.

Bitte um Zustimmung

Die Gemeinde wird gebeten, sich zu erheben. Sinngemäss wird an den Bruder / die Schwester vor der Ernennung die Frage gerichtet:

„Nun frage ich Sie vor Gott und der Gemeinde: Sind Sie bereit, künftig in Ihrem Bezirk / Ihrer Gemeinde in Demut und Treue in der Seelsorge an den Kindern/Jugendlichen zu helfen? Sind Sie bereit, allen Kindern/Jugendlichen, die Ihnen anvertraut sind, in der Liebe zu Jesus Christus zu dienen? Dann geloben Sie dies mit einem Ja.“

Gebet

Das Gebet kann folgenden Inhalt haben:

  • Bitte um Gottes Segen zum Ja-Wort
  • Bitte um Kraft und Vermögen, das Gelübde zu halten, um den damit verbundenen Dienst erfüllen zu können.
  • Bitte an Gott, der/dem Ernannten beizustehen.

Handlung

Die Ernennung erfolgt ggf. stehend vor dem Altar. Dem/der Betreffenden wird die Hand mit folgenden Worten gereicht:

„Ich ernenne dich [Bezeichnung: zur Lehrkraft bzw. zur Jugendbetreuerin /zum Jugendbetreuer]. Der dreieinige Gott segne und stärke dich, um alle mit dieser Ernennung verbundenen Dienste erfüllen zu können.“

Danach werden die der jeweiligen Ernennung zugeordneten Aufgaben benannt.

Abschliessend erfolgen weitere Segenswünsche.

Foto 5: Ernennung zu einem Dienst ohne Amt
 


[18] Anrufung des Heiligen Geistes

[19] Im Falle gleichberechtigter Lehrkräfte und Jugendbetreuer/Jugendbetreuerinnen entscheidet die Gebietskirchenleitung über die Verfahrensweise.